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Ortstaxe

Blick von der Stadtgasse auf das Ursulinentor | © Hannes Niederkofler

Alle Unterkunftspreise verstehen sich ohne gesetzlich vorgeschriebene Tourismusabgabe (LG Nr. 9 vom 16.05.2012), die ab 01.01.2014 in allen Südtiroler Beherbergungsbetrieben erhoben wird.


Die Gemeindeaufenthaltsabgabe wird im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 des Landesgesetzes pro Übernachtung und pro Person ab 14 Jahren in folgendem Ausmaß bestimmt:

 

  • 2,50 Euro (3,50 Euro ab 01.01.2024) für die Beherbergungsbetriebe mit einer Einstufung von vier Sternen, vier Sternen „Superior“ und fünf Sternen
  • 2,10 Euro für die Beherbergungsbetriebe mit einer Einstufung von drei Sternen und drei Sternen „Superior“ (3,00 Euro ab 01.01.2024 für die Beherbergungsbetriebe mit einer Einstufung von drei Sternen, drei Sternen „Superior“, fünf Blumen, fünf Sonnen und Camping fünf Sterne)
  • 1,75 Euro (2,50 Euro ab 01.01.2024) für alle anderen Beherbergungsbetriebe