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Ortstaxe

Blick von der Stadtgasse auf das Ursulinentor | © Hannes Niederkofler

Alle Unterkunftspreise verstehen sich ohne gesetzlich vorgeschriebene Tourismusabgabe (LG Nr. 9 vom 16.05.2012), die ab 01.01.2014 in allen Südtiroler Beherbergungsbetrieben erhoben wird.


Die Gemeindeaufenthaltsabgabe wird im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 des Landesgesetzes pro Übernachtung und pro Person ab 14 Jahren in folgendem Ausmaß bestimmt:

 

  • 3,50 Euro für die Beherbergungsbetriebe mit einer Einstufung von vier Sternen, vier Sternen „Superior“ und fünf Sternen
  • 3,00 Euro für die Beherbergungsbetriebe mit einer Einstufung von drei Sternen, drei Sternen „Superior“, fünf Blumen, fünf Sonnen und Camping fünf Sterne
  • 2,50 Euro für alle anderen Beherbergungsbetriebe